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VO Einführung in die Rechtsphänomenologie (SS10)

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Vorlesung von Sophie Loidolt, gehalten im Sommersemester 2010. Rechtsphänomenologie ist ein philosophisches Nachdenken über die rechtliche Ordnung unseres gesellschaftlich-gemeinschaftlichen Lebens unter einem phänomenologischen Gesichtspunkt. Sie kann gleichzeitig als ein Teilgebiet der Phänomenologie und als eine Teilströmung der Rechtsphilosophie verstanden werden, die wiederum eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft darstellt. Ebenso wie die Rechtsphilosophie fragt die Rechtsphänomenologie also nach folgenden grundlegenden Fragen: 1. Was ist Recht? (Rechtsbegriff) 2. Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit) 3. Wie entstehen Rechtsnormen? (Genesis, Rechtsquellen), 4. In welchem Verhältnis stehen Gerechtigkeit und Recht zueinander? 5. In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral? 6. Welchen Inhalt sollte das Recht haben? 7. In welchem Verhältnis stehen Rechtsgefühl und Recht zueinander? Diese und andere Fragen versuchen die in der Vorlesung vorgestellten AutorInnen mithilfe phänomenologischer Grundüberlegungen auszuarbeiten und zu beantworten. Dabei werden sowohl Husserls Wesenslehre und seine Überlegungen zur Intersubjektivität, sozialen Ontologie und Lebenswelt aufgegriffen (z.B. von Husserls Sohn Gerhart Husserl, der als Rechtswissenschaftler tätig war) als auch Heideggers und Schelers Ansätze rechtsphilosophisch ausgelegt. Herausragende Figur ist der Jurist und Phänomenologe Adolf Reinach, der mit seiner Theorie des Versprechens als Vorläufer der Sprechakttheorie gilt. Ebenso gibt es aber auch eine Wiener Schule von Kelsen-Schülern, die Husserls Phänomenologie für die Reine Rechtslehre fruchtbar machen will und eine streng rechtspositivistische Rechtsauffassung vertritt. Als gegenwärtige rechtsphänomenologische Strömung wiederum kann die Alteritätsphilosophie von Levinas z.B. in der Interpretation von Waldenfels gefasst werden. Insofern kommen sehr unterschiedliche Standpunkte zu Wort, die die gesamte Bandbreite sowohl des phänomenologischen als auch des rechtsphilosophischen Diskurses des 20. Jahrhunderts reflektieren und gleichzeitig neue Wege in der Auseinandersetzung mit Rechtspositivismus, Lebenswelt und Gerechtigkeitsfragen zu gehen versuchen. Damit eignet sich die Vorlesung sowohl als Einführung in die Phänomenologie von dem bestimmten Blickpunkt sozialontologischer Fragen als auch als eine Einführung in grundlegende Probleme der Rechts- und Staatsphilosophie sowie der Rechtstheorie.
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Vorlesung von Sophie Loidolt, gehalten im Sommersemester 2010. Rechtsphänomenologie ist ein philosophisches Nachdenken über die rechtliche Ordnung unseres gesellschaftlich-gemeinschaftlichen Lebens unter einem phänomenologischen Gesichtspunkt. Sie kann gleichzeitig als ein Teilgebiet der Phänomenologie und als eine Teilströmung der Rechtsphilosophie verstanden werden, die wiederum eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft darstellt. Ebenso wie die Rechtsphilosophie fragt die Rechtsphänomenologie also nach folgenden grundlegenden Fragen: 1. Was ist Recht? (Rechtsbegriff) 2. Was ist der Grund für die Geltung des Rechts? (Verbindlichkeit) 3. Wie entstehen Rechtsnormen? (Genesis, Rechtsquellen), 4. In welchem Verhältnis stehen Gerechtigkeit und Recht zueinander? 5. In welchem Verhältnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen, insbesondere zur Moral? 6. Welchen Inhalt sollte das Recht haben? 7. In welchem Verhältnis stehen Rechtsgefühl und Recht zueinander? Diese und andere Fragen versuchen die in der Vorlesung vorgestellten AutorInnen mithilfe phänomenologischer Grundüberlegungen auszuarbeiten und zu beantworten. Dabei werden sowohl Husserls Wesenslehre und seine Überlegungen zur Intersubjektivität, sozialen Ontologie und Lebenswelt aufgegriffen (z.B. von Husserls Sohn Gerhart Husserl, der als Rechtswissenschaftler tätig war) als auch Heideggers und Schelers Ansätze rechtsphilosophisch ausgelegt. Herausragende Figur ist der Jurist und Phänomenologe Adolf Reinach, der mit seiner Theorie des Versprechens als Vorläufer der Sprechakttheorie gilt. Ebenso gibt es aber auch eine Wiener Schule von Kelsen-Schülern, die Husserls Phänomenologie für die Reine Rechtslehre fruchtbar machen will und eine streng rechtspositivistische Rechtsauffassung vertritt. Als gegenwärtige rechtsphänomenologische Strömung wiederum kann die Alteritätsphilosophie von Levinas z.B. in der Interpretation von Waldenfels gefasst werden. Insofern kommen sehr unterschiedliche Standpunkte zu Wort, die die gesamte Bandbreite sowohl des phänomenologischen als auch des rechtsphilosophischen Diskurses des 20. Jahrhunderts reflektieren und gleichzeitig neue Wege in der Auseinandersetzung mit Rechtspositivismus, Lebenswelt und Gerechtigkeitsfragen zu gehen versuchen. Damit eignet sich die Vorlesung sowohl als Einführung in die Phänomenologie von dem bestimmten Blickpunkt sozialontologischer Fragen als auch als eine Einführung in grundlegende Probleme der Rechts- und Staatsphilosophie sowie der Rechtstheorie.
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