EuGH: Messung der Arbeitszeit und Überstunden
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EuGH, Urteil vom 19.12.2024 - Rs. C-531/23
(Pressemitteilung v. 19.12.2024 )
Sachverhalt
Die Klägerin (HJ), eine Hausangestellte, klagte gegen ihre Arbeitgeber (US und MU) nach ihrer Entlassung. Sie verlangte die Abgeltung von Überstunden und nicht genommenen Urlaubstagen.
Die spanische Gesetzgebung (Königliches Dekret 1620/2011) sieht eine Ausnahme für Haushalte vor, die sie von der Verpflichtung zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit von Hausangestellten befreit.
Problem:
Die nationale Regelung führt dazu, dass Hausangestellte Schwierigkeiten haben, ihre tatsächliche Arbeitszeit nachzuweisen, was möglicherweise im Widerspruch zur Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht
Bewertung durch den EuGH:
Verstoß gegen Unionsrecht:
- Eine Regelung, die die Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte ausschließt, verstößt gegen:
- Ohne Arbeitszeiterfassung werden Arbeitnehmer daran gehindert, ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Schwächere Position der Arbeitnehmer:
- Arbeitnehmer sind in der Regel die schwächere Vertragspartei.
3. BAG: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
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