Mythen im Arbeitsrecht: Heute - gegen eine Abmahnung muss man sofort vorgehen!
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- Abmahnung besteht aus 3 Teilen:
- Pflichtverstoß / richtiges Verhalten / Warnung
- oft aus formellen Gründen schon unwirksam
- Abmahnung kann berichtigt werden
- Gegendarstellung muss in Personalakte aufgenommen werden
- Entfernungsklage - oft unnötig und taktisch falsch!
Artikel:
1. Abmahnung
3. Muster einer Abmahnung wegen Verspätung
Podcast:
1. Mythen im Arbeitsrecht: Heute - man muss 3 x abmahnen und darf dann erst kündigen?
Homepage:
Rechtsanwalt Andreas Martin- Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
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