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8. DIE INFORMATIONSPFLICHT IN DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE DES ARBEITGEBERS

26:09
 
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Transparenz in der Betriebsrente: Was Arbeitgeber in der Betriebsrente Ihren Arbeitnehmer offenlegen müssen

Tauche mit den bAVProfis® ein in die komplexe Welt der betrieblichen Altersvorsorge (BAV), wo wir Licht auf die entscheidenden Aspekte werfen, die jeder Arbeitgeber kennen sollte.

In dieser Folge des BAVTREND® Podcasts: Die Informationspflicht in der betrieblichen Altersvorsorge eines Arbeitgebers:

  • Umfassende Aufklärung über Versorgungsmodelle: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter nach Aufforderung detailliert über die verschiedenen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) informieren, einschließlich der Unterschiede zwischen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.
  • Transparente Beitrags- und Leistungsdarstellung: Es ist Pflicht, die Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer leisten, sowie die zu erwartenden Leistungen im Rentenalter klar und verständlich darzulegen. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen.
  • Informationen über Portabilität und Unverfallbarkeit: Arbeitgeber müssen darüber informieren, unter welchen Bedingungen die Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben (Portabilität) und ab wann diese unverfallbar sind, also auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen bestehen bleiben.
  • Aufklärung über Risiken und Garantien: Arbeitnehmer müssen über mögliche Risiken der Altersvorsorgeprodukte, wie etwa Kapitalmarktrisiken oder das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers, sowie über vorhandene Garantien und Sicherungsmechanismen (z.B. Pensionssicherungsverein) informiert werden.
  • Regelmäßige Statusberichte und Anpassungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über den aktuellen Stand ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies umfasst jährliche Kontoauszüge sowie Informationen über Anpassungen der Beiträge oder Leistungen aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.
  • Unser Experte, Oliver Velleman von den bAVProfis® beleuchtet die neuesten Entwicklungen in den Informationspflichen der BAV des Arbeitgebers.

Begleite uns auf einer Reise durch die komplexen, aber faszinierenden Landschaften der betrieblichen Altersvorsorge, während wir die Schlüsselthemen und Geheimnisse enthüllen, die den Unterschied zwischen einer d

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  • Umfassende Aufklärung über Versorgungsmodelle: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter nach Aufforderung detailliert über die verschiedenen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) informieren, einschließlich der Unterschiede zwischen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.
  • Transparente Beitrags- und Leistungsdarstellung: Es ist Pflicht, die Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer leisten, sowie die zu erwartenden Leistungen im Rentenalter klar und verständlich darzulegen. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und Leistungen.
  • Informationen über Portabilität und Unverfallbarkeit: Arbeitgeber müssen darüber informieren, unter welchen Bedingungen die Ansprüche auf betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel erhalten bleiben (Portabilität) und ab wann diese unverfallbar sind, also auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen bestehen bleiben.
  • Aufklärung über Risiken und Garantien: Arbeitnehmer müssen über mögliche Risiken der Altersvorsorgeprodukte, wie etwa Kapitalmarktrisiken oder das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers, sowie über vorhandene Garantien und Sicherungsmechanismen (z.B. Pensionssicherungsverein) informiert werden.
  • Regelmäßige Statusberichte und Anpassungen: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig über den aktuellen Stand ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Dies umfasst jährliche Kontoauszüge sowie Informationen über Anpassungen der Beiträge oder Leistungen aufgrund von Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.
  • Unser Experte, Oliver Velleman von den bAVProfis® beleuchtet die neuesten Entwicklungen in den Informationspflichen der BAV des Arbeitgebers.

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