#Rechtsprechung - Altersgrenze für Notare mit EU-Grundrechten vereinbar
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Das EU-Recht kommt immer häufiger im Examen vor - muss Euch aber keine Angst machen! Denn wer deutsche Grundrechte prüfen kann, kann auch europäische Grundrechte prüfen! Das zeigt Euch Christian Sommer (@der_oerechtler) in der aktuellen Folge anhand der Altersgrenze für Notarinnen und Notare.
Dieser Folge liegt zugrunde: BGH, Urt. v. 21.08.2023 – NotZ(Brfg) 4/22, im Gutachtenstil aufbereitet in RÜ 2024, 219. Du kennst unsere RÜ-RechtsprechungsÜbersicht noch nicht? Dann findest Du hier weitere Informationen zu unserer Zeitschrift sowie ein kostengünstiges Probeabo!
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