#Rechtsprechung - Eine Wohnungsverweisung will wohl überlegt sein!
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Die Polizei wird an einem Abend in die gemeinsame Wohnung der in dieser getrennt lebenden Eheleute Frederike und Michael gerufen. Frederike gibt an, sie werde seit einem Jahr von Michael körperlich misshandelt, aktuell habe er sie mit einer Küchenschranktür geschlagen. Dass Michael den Notruf bei der Polizei abgesetzt hat, berücksichtigen die Beamten nicht. Dass es keine Verletzungsanzeichen bei Frederike gibt, ebenfalls nicht. Auch konfrontieren sie Michael nur mit der Aussage seiner Frau, lassen ihn aber nicht zu Wort kommen. Vielmehr wird er der Wohnung verwiesen.
Ein kontroverses Thema mit vielen rechtlichen Fallstricken, die Christian Sommer in dieser Folge zu entwirren versucht.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: OVG NRW RÜ 2024, 45. In dem Beitrag findet Ihr auch die in Eurem Bundesland geltenden Vorschriften. Über unsere RÜ, die Bestellmöglichkeiten und ein kostengünstiges Probeabo könnt ihr Euch hier informieren: https://www.alpmann-schmidt.de/rechtsprechungsuebersicht.aspx?menu=rechtrue
Zur Fortsetzungsfeststellungsklage, insbesondere zum problematischen Fortsetzungsfeststellungsinteresse, findet Ihr Informationen im AS-Skript VwGO (2023), ab Rn. 347.
Zur Entbehrlichkeit der Anhörung und zur Heilung durch Nachholung findet Ihr alles Wissenswerte im AS-Skript Verwaltungsrecht AT 1, Rn. 396, 411, 428.
Zuguterletzt schaut zu den verfassungsrechtlichen Fragestellungen, die wir hier weitestgehend ausgeklammert haben, gern ins AS-Skript Polizei- und Ordnungsrecht (2023), ab Rn. 347.
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