#Rechtsprechung: EU-Freizügigkeit durch Weigerung der Anerkennung einer Geschlechtsänderung verletzt
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Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist das Unionsbürgerrecht, das wir alle schon mal benutzt haben (z.B. im Urlaub). Das Recht erschöpft sich aber nicht in einem Recht auf "Reisefreiheit", sondern sichert den Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern noch mehr - sogar die Anerkennung eines geänderten Personenstands. Was passiert, wenn ein Mitgliedstaat diesem die Anerkennung verweigert, erklärt Euch Christian Sommer, Repetitor für Öffentliches Recht.
Der heutige Fall: EuGH RÜ 2024, 699
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