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#Rechtsprechung: Zwei Brüder gegen die Baubehörde

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Arnd und Bernd sind zu je 1/2 Eigentümer eines (zunächst) unbebauten Grundstücks im Außenbereich. Was liegt näher, als dieses schöne Plätzchen im Grünen für ein Wochenendhaus zu nutzen!? Gesagt, getan. Kurz nach Errichtung des Gebäudes ruft ihre Baumaßnahme allerdings die Baubehörde auf den Plan, bei der sie - selbstverständlich? - keine Baugenehmigung beantragt hatten. Die Baubehörde stellt beiden den Erlass einer Beseitigungsanordnung in Aussicht und fordert zur Stellungnahme dazu auf. Arnd und Bernd reagieren jedoch nicht. Kurze Zeit später erhält Bernd die angekündigte Abrissverfügung. Die Baubehörde hatte ihn als Adressaten ausgewählt, da er als Bauingenieur in Teilzeit wenigstens etwas Geld verdient, um den Abriss finanzieren zu können, denn Arnd ist mittellos. Bernd denkt jedoch nicht daran, den Abriss umzusetzen. Vielmehr teilt er der Baubehörde mit, er habe bereits vor Erlass der Beseitigungsanordnung seinen hälftigen Eigentumsanteil schenkweise an Arnd übertragen. Er sei deshalb der falsche Adressat. Kann das gutgehen? Die Folge basiert auf einer Originalentscheidung des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Berlin und Brandenburg, die wir in unserer monatlich erscheinenden Ausbildungszeitschrift RechtsprechungsÜbersicht (RÜ) veröffentlicht haben. Die Fundstelle zum Nachlesen: OVG Berlin-Brandenburg RÜ 2017, 332. Durch die Folge führt Christian Sommer. Er ist Geschäftsführer der Alpmann Schmidt Zentrale in Münster und für alle Publikationen im Öffentlichen Recht verantwortlich. Er unterrichtet in den Kursen zur Vorbereitung auf das 1. Examen und ist Autor zahlreicher Skripte und Karteikarten. Als Herausgeber der RechtsprechungsÜbersicht ist er stets über die aktuelle und examensrelevante Rechtsprechung informiert. Über Feedback zu unserem Podcast freuen wir uns unter jurafluesterer@alpmann-schmidt.de!
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