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Sehr gut: BSW beantragt U-Ausschuss zu Corona

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Einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik im Bundestag will das Bündnis Sahra Wagenknecht beantragen. Weil die AfD tendenziell Zustimmung signalisiert, ist die Aufregung groß. Dabei sollte eher die Verweigerungshaltung der Parlamentarier von Ampel und CDU gegen eine Aufarbeitung skandaliert werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will einen Antrag für einen Corona-Untersuchungsausschuss in den Bundestag einbringen, wie Medien berichten. Das BSW hat zehn Abgeordnete im Bundestag. Damit der Antrag eingebracht werden kann, sei die Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Parlamentarier notwendig. Dafür, dass er beschlossen wird, würden die gleichen Bedingungen gelten. Das BSW hat den Antrag laut Medien darum am Donnerstag an alle Abgeordneten des Bundestages verschickt. Der Antrag im Wortlaut findet sich unter diesem Link.*

Auf den ersten Blick sei dem Ansinnen des BSW wenig Erfolg einzuräumen, da das nötige Viertel des Bundestags bei 183 Abgeordneten liege. Selbst mit der Zustimmung aller 78 AfD-Abgeordneten, die sich in der Vergangenheit ebenfalls für einen U-Ausschuss zu Corona ausgesprochen hatten, würde der BSW-Antrag daher nicht einmal die Hälfte der notwendigen Stimmen erreichen. Für die potenzielle Einsetzung eines Ausschusses seien also weitere 95 Stimmen von Abgeordneten aus anderen Fraktionen notwendig, etwa aus der oppositionellen Union oder den Ampel-Fraktionen.

U-Ausschuss: Stimmt die AfD mit dem BSW?

Aber der Antrag könnte trotzdem von symbolischer Bedeutung sein, wenn nämlich bei diesem Antrag Abgeordnete von AfD und BSW im Parlament gemeinsam abstimmen könnten.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, sagte laut Medien: „Selbstverständlich und jederzeit“ würde die AfD für einen solchen Untersuchungsausschuss stimmen. „Uns geht es um die Sache – nicht darum, wer den Antrag einbringt.“

Die AfD hatte einen solchen Untersuchungsausschuss schon im Herbst 2022 gefordert, im Frühjahr 2023 war der Antrag im Bundestag zurückgewiesen worden. „Wir freuen uns über den Sinneswandel beim BSW“, sagte Sichert – die Abgeordneten, die heute beim BSW seien, hätten noch 2023 einen entsprechenden AfD-Antrag abgelehnt. Stephan Brandner, zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Bundestag, sagte, die Idee zum Corona-Untersuchungsausschuss sei von der AfD „abgekupfert“. Trotzdem sei auch Brandner offen dafür, den Antrag zu unterstützen, wenn es dabei inhaltlich ausschließlich um die Corona-Aufarbeitung gehe.

Applaus „von der falschen Seite“?

Sahra Wagenknecht sagte laut t-online: „Einen solchen Antrag nicht einzubringen, weil ihn auch die AfD unterstützen könnte, wäre kindisch und der Bedeutung des Anliegens nicht gerecht.” Jessica Tatti, parlamentarische Geschäftsführerin des BSW, sagte: „Wir unternehmen den ernsthaften Versuch, das Quorum von 25 Prozent zu erreichen, indem wir alle Abgeordneten einladen, den Antrag mitzuzeichnen.”

Günter Grass hatte zum Applaus „von der falschen Seite“ einmal gesagt: „Wer sich vor der Furcht vor Beifall von der falschen Seite abhängig macht, beginnt in wichtigen Augenblicken zu schweigen.“ So ein wichtiger Augenblick ist jetzt. Ich habe kein Verständnis mehr für Abgeordnete, die sich einer (selbstverständlich ergebnisoffenen) Corona-Aufarbeitung durch das Parlament immer noch in den Weg stellen.

Die Richtschnur sollte bei allen Anträgen prinzipiell der konkrete politische Inhalt sein. Darum finde ich, dass die BSW-Abgeordneten auch umgekehrt künftig AfD-Vorstößen zustimmen sollten – wenn diese inhaltlich absolut einwandfrei sind.

Aufarbeitung der Corona-Politik ist unumgänglich

Um das Vertrauen vieler Bürger in die politischen und wissenschaftlichen Institutionen, in die Gerichte, in die Medien und in weite Teile der „Zivilgesellschaft“ wieder ansatzweise herzustellen, ist eine politische und ggf. auch juristische Aufarbeitung der Corona-Politik unumgänglich.

Die Versuche, die Aufarbeitung ganz auszusitzen oder sie in „Bürgerräten“ zu kanalisieren, um sie dadurch folgenlos versiegen zu lassen, diese Versuche müssen als verantwortungslos bezeichnet werden: Der langfristige Schaden für den Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen in der Gesellschaft wäre bei einer erfolgreichen Verhinderung der Aufarbeitung massiv. Zu diesen Folgen zählt übrigens auch der immer wieder mit Krokodilstränen beweinte, aber total voraussehbare Aufstieg der „politischen Ränder“.

Statt der möglichen Zustimmung der AfD zum BSW-Antrag sollte vielmehr die Verweigerungshaltung der Parlamentarier von Ampel und CDU gegenüber einer echten Corona-Aufarbeitung skandalisiert werden.

*Aktualisierung 20.09.2024, 13.30h: Dieser Satz wurde ergänzt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 8. Januar 2024

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) will einen Antrag für einen Corona-Untersuchungsausschuss in den Bundestag einbringen, wie Medien berichten. Das BSW hat zehn Abgeordnete im Bundestag. Damit der Antrag eingebracht werden kann, sei die Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Parlamentarier notwendig. Dafür, dass er beschlossen wird, würden die gleichen Bedingungen gelten. Das BSW hat den Antrag laut Medien darum am Donnerstag an alle Abgeordneten des Bundestages verschickt. Der Antrag im Wortlaut findet sich unter diesem Link.*

Auf den ersten Blick sei dem Ansinnen des BSW wenig Erfolg einzuräumen, da das nötige Viertel des Bundestags bei 183 Abgeordneten liege. Selbst mit der Zustimmung aller 78 AfD-Abgeordneten, die sich in der Vergangenheit ebenfalls für einen U-Ausschuss zu Corona ausgesprochen hatten, würde der BSW-Antrag daher nicht einmal die Hälfte der notwendigen Stimmen erreichen. Für die potenzielle Einsetzung eines Ausschusses seien also weitere 95 Stimmen von Abgeordneten aus anderen Fraktionen notwendig, etwa aus der oppositionellen Union oder den Ampel-Fraktionen.

U-Ausschuss: Stimmt die AfD mit dem BSW?

Aber der Antrag könnte trotzdem von symbolischer Bedeutung sein, wenn nämlich bei diesem Antrag Abgeordnete von AfD und BSW im Parlament gemeinsam abstimmen könnten.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, sagte laut Medien: „Selbstverständlich und jederzeit“ würde die AfD für einen solchen Untersuchungsausschuss stimmen. „Uns geht es um die Sache – nicht darum, wer den Antrag einbringt.“

Die AfD hatte einen solchen Untersuchungsausschuss schon im Herbst 2022 gefordert, im Frühjahr 2023 war der Antrag im Bundestag zurückgewiesen worden. „Wir freuen uns über den Sinneswandel beim BSW“, sagte Sichert – die Abgeordneten, die heute beim BSW seien, hätten noch 2023 einen entsprechenden AfD-Antrag abgelehnt. Stephan Brandner, zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Bundestag, sagte, die Idee zum Corona-Untersuchungsausschuss sei von der AfD „abgekupfert“. Trotzdem sei auch Brandner offen dafür, den Antrag zu unterstützen, wenn es dabei inhaltlich ausschließlich um die Corona-Aufarbeitung gehe.

Applaus „von der falschen Seite“?

Sahra Wagenknecht sagte laut t-online: „Einen solchen Antrag nicht einzubringen, weil ihn auch die AfD unterstützen könnte, wäre kindisch und der Bedeutung des Anliegens nicht gerecht.” Jessica Tatti, parlamentarische Geschäftsführerin des BSW, sagte: „Wir unternehmen den ernsthaften Versuch, das Quorum von 25 Prozent zu erreichen, indem wir alle Abgeordneten einladen, den Antrag mitzuzeichnen.”

Günter Grass hatte zum Applaus „von der falschen Seite“ einmal gesagt: „Wer sich vor der Furcht vor Beifall von der falschen Seite abhängig macht, beginnt in wichtigen Augenblicken zu schweigen.“ So ein wichtiger Augenblick ist jetzt. Ich habe kein Verständnis mehr für Abgeordnete, die sich einer (selbstverständlich ergebnisoffenen) Corona-Aufarbeitung durch das Parlament immer noch in den Weg stellen.

Die Richtschnur sollte bei allen Anträgen prinzipiell der konkrete politische Inhalt sein. Darum finde ich, dass die BSW-Abgeordneten auch umgekehrt künftig AfD-Vorstößen zustimmen sollten – wenn diese inhaltlich absolut einwandfrei sind.

Aufarbeitung der Corona-Politik ist unumgänglich

Um das Vertrauen vieler Bürger in die politischen und wissenschaftlichen Institutionen, in die Gerichte, in die Medien und in weite Teile der „Zivilgesellschaft“ wieder ansatzweise herzustellen, ist eine politische und ggf. auch juristische Aufarbeitung der Corona-Politik unumgänglich.

Die Versuche, die Aufarbeitung ganz auszusitzen oder sie in „Bürgerräten“ zu kanalisieren, um sie dadurch folgenlos versiegen zu lassen, diese Versuche müssen als verantwortungslos bezeichnet werden: Der langfristige Schaden für den Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen in der Gesellschaft wäre bei einer erfolgreichen Verhinderung der Aufarbeitung massiv. Zu diesen Folgen zählt übrigens auch der immer wieder mit Krokodilstränen beweinte, aber total voraussehbare Aufstieg der „politischen Ränder“.

Statt der möglichen Zustimmung der AfD zum BSW-Antrag sollte vielmehr die Verweigerungshaltung der Parlamentarier von Ampel und CDU gegenüber einer echten Corona-Aufarbeitung skandalisiert werden.

*Aktualisierung 20.09.2024, 13.30h: Dieser Satz wurde ergänzt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 8. Januar 2024

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