BAG: Urlaub und Krankheit im Ausland
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BAG, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland
Sachverhalt:
- Kläger: Seit 2002 als Lagerarbeiter beschäftigt, Bruttogehalt 3.612,94 €.
- Vorfall:
- Beklagte: Kürzte die Vergütung und verweigerte die Entgeltfortzahlung mit Verweis auf Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit.
Beweiswert der Bescheinigung:
- Grundsätzlich sind Bescheinigungen aus Nicht-EU-Staaten gleichwertig, wenn der Arzt klar zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterscheidet.
- In diesem Fall hat die Gesamtwürdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz jedoch gefehlt.
Auffälligkeiten im Einzelfall:
- Bescheinigung für 24 Tage ohne Wiedervorstellung.
- Reisebuchung und Rückreise trotz attestiertem Reiseverbot.
- Wiederholte Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt nach Urlaubszeiten (2017, 2019, 2020).
Folge:
- Diese Umstände begründen ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung.
- Der Kläger trägt nun die volle Darlegungs- und Beweislast für seine Arbeitsunfähigkeit.
Artikel:
1. Krankschreibung nach Kündigung´
2. Ende der Krankschreibung - wann am letzten Tag?
3. Anzeige der Arbeitsunfähigkeit- was ist zu tun?
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